Verfahren zur Besetzung der M25 Pfarrstellen

Bis spätestens am 1.1.2025 werden in jedem Kirchenbezirk entsprechend den Grundsätzen der Struktur- und Stellenplanung der Landeskirche anteilig Pfarrstellen mit kirchgemeindlicher Anbindung (gesamt 2 VzÄ pro Kirchenbezirk) geplant. Diese haben zur Aufgabe, bisher unerreichten Menschen in den Blick zu nehmen und die missionarische Ausrichtung der Ev.-Luth. Landeskirche zu stärken. Unter dem beistehenden Link finden Sie die Richtlinien zum Verfahren zur konzeptionellen Planung und Besetzung missionarischer Pfarrstellen in den Kirchenbezirken ab 2025.

 

Richtlinien für die missionarischen Pfarrstellen ab 2025 (PDF)

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